„Migrantifa“ nicht als Marke geschützt
Credit Protestfotografie Frankfurt
Linkspolitische Begriffe als Marken anmelden und abkassieren – das dachte sich ein Unternehmer aus Warburg. Er beantrage einen europaweiten Markenschutz für den Begriff „Migrantifa“, der von antirassistischen Initiativen bereits seit Jahren verwendet wird, um Solidarität mit Geflüchteten und Antirassismus auf den Punkt zu bringen.
Die Marke wurde im Jahr 2021 beim Amt für Geistiges Eigentum der EU (EUIPO) eingetragen. Im Oktober 2022 ließ er, vertreten durch einen Rechtsanwalt, den Verein Clandestini e.V. aus Darmstadt wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung anschreiben.Dieser Verein hatte zur Finanzierung des antirassistischen Bündnisses „We’ll Come United“ unter anderem T-Shirts mit der Aufschrift „MIGRANTIFA“ verkauft. In seinem Anwaltsschreiben machte der Markeninhaber ohne Umschweife deutlich, worum es ihm ging: Die Zahlung von Lizenzgebühren.
Der Verein ließ sich nicht einschüchtern und beantragte beim EUIPO, die Marke für nichtig zu erklären. Dem folgte die Behörde nun und entschied, dass es dem eingetragenen Begriff an jeglicher Unterscheidungskraft fehle. „Migrantifa“ werde „als eine rein (gesellschafts-)politische Aussage“ verstanden.
„Das Vorgehen, politische Begriffe durch das Markenrecht zu Geld zu machen, ist ein Angriff auf unsere politische Arbeit. Diesem haben wir uns entschlossen entgegengestellt – mit Erfolg“, erklärt Rola Saleh vom Netzwerk „We’ll Come United“. „Migrantifa steht für eine Bewegung mit dem Ziel, gemeinsam eine solidarische, antirassistische und antifaschistische Gesellschaft aufzubauen. Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt gegen die Instrumentalisierung unserer Begriffe für private Gewinne.“
Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der den Verein im Verfahren vor dem EUIPO vertritt, hebt hervor: „Marken können nicht dafür genutzt werden, politische Begriffe zu monopolisieren. Wer versucht, sich an politischen Bewegungen zu bereichern, muss damit rechnen, dass sich Betroffene zur Wehr setzen. Neben den Anmeldekosten hat der Markeninhaber nun die Kosten des Nichtigkeitsverfahrens zu tragen. Alles in allem kein gutes Geschäft.“
Die Entscheidung des EUIPO ist noch nicht rechtskräftig, der Markeninhaber kann Beschwerde einlegen.
Die Löschungsentscheidung des EUIPO ist unter dem folgenden Link in anonymisierter Fassung veröffentlicht:
https://www.prigge-recht.de/wp-content/uploads/2024/04/Migrantifa_anonymisiert.pdf
Pressekontakt:
Netzwerk We’ll Come United: presse@welcome-united.org
Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge: 0152-53881513, presse@prigge-recht.de